Hochschulinterne Prozesse
Das Präsidium hat in seiner Sitzung am 30.05.2023 den „Prozess: Ausschreibungen im Bereich Studium & Lehre“ zur Kenntnis genommen und in seiner Sitzung am 11.06.2024 eine Änderung verabschiedet hat.
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Drittmittel jeder Art sind nicht nur ein wichtige Finanzierungsquelle für die Forschung, sondern auch für die Entwicklung der Hochschullehre an der TU Clausthal.
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Die Ausschreibungen erreichen die TUC über zwei Wege:
- Lehrende suchen aktiv nach ihnen.
- Sie werden durch Stiftungen, Unternehmen, Ministerien usw. an die TUC herangetragen.
Personen, die Kenntnis von entsprechenden Ausschreibungen im Bereich der Hochschullehre erlangen, werden gebeten, diese Informationen (Links, Newsletter, Mails, PDFs usw.) über die Mailadresse Ausschreibungen.LuSt@tu-clausthal.de an das ZHD weiterzuleiten.
Das ZHD richtet auf seiner Homepage eine Rubrik (nur im Uni-Netz erreichbar; Sie befinden sich gerade auf dieser Seite) ein, in der u. a. über
- laufende Ausschreibungen,
- Programme von Stiftungen, Ministerien usw.,
- hochschulinterne Prozesse und
- Good-Practice-Beispiele aus der TUC und anderen Hochschulen
Informationen gesammelt werden.
Bei wettbewerblich vergebenen Drittmitteln existiert i. d. R. eine Einreichungsfrist. Daher ist es wichtig, dass die Ausschreibungen bzw. Informationen über diese Wettbewerbe sehr schnell an das ZHD herangetragen werden, welches die Informationen sichtet und über passende Mailverteiler der jeweiligen Zielgruppe allgemein zur Verfügung stellt bzw. direkt mit geeigneten Lehrenden in Kontakt tritt.
Wenn die jeweilige Ausschreibung für die TUC relevant sein kann, verdichtet das ZHD in Anlehnung an die Mails der Förderberatung der TUC die Informationen in einer Weise, dass Lehrende schnell eine Entscheidung treffen können, ob sie für das entsprechende Programm geeignet sind. Die Informationsmail umfasst grundsätzlich folgende Punkte:
- Fördertitel
- Antragsberechtigte
- Laufzeiten, max. Fördersumme und Gesamtvolumina
- Antragsverfahren
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Zum einen sind die Regeln der jeweiligen Ausschreibung usw. zu beachten. Zum anderen sind im gesamten Antragsprozess die Anforderungen der Drittmittelrichtlinie durch die Antragssteller:innen zu beachten. Der Forschungsservice ist in seiner Aufgabe bei der Antragsprüfung und -freigabe im Auftrag des Präsidiums einzubinden. Wichtige Partner:innen sind zudem die Kolleg:innen im Sachgebiet 12 und 14 des Finanzdezernats.
Bezogen auf die fachlichen Inhalte sind Sie als Antragsstellende die Expert:innen. Das ZHD unterstützt Sie auf Wunsch bei Ihren Anträgen insbesondere im didaktischen Bereich von der Ideenfindung bis hin zur Antragsformulierung und – bei erfolgreicher Einwerbung – auch in der Umsetzung.
Wenn für die Anträge Unterschriften oder Unterstützungsschreiben des Präsidiums usw. notwendig sind, sollen diese möglichst frühzeitig über das ZHD angefordert werden. Das ZHD bereitet in Abstimmung mit den Antragstellenden unter Beachtung der zeitlichen Fristen eine Beschlussvorlage zur Behandlung im Präsidium vor und reicht diese samt aller einzureichenden Unterlagen ein. Zusätzlich muss eine Erklärung abgegeben werden, dass die erforderlichen (personellen) Ressourcen zur Verfügung stehen und die Anträge einen Mehrwert für die gesamte TUC bieten.
Die Antragssteller:innen reichen ihre finalisierten Anträge in Kopie an:
- Vizepräsident Studium & Lehre: vps@tu-clausthal.de
- Referentinnen des VPS: referentinnen.vps@tu-clausthal.de
- Zentrum für Hochschuldidaktik: Ausschreibungen.LuSt@tu-clausthal.de
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Die TUC strebt nach einer Erhöhung der eingeworbenen Drittmittel in der Hochschullehre durch eine Analyse der Zu- und Absagen für die eingereichten Anträge. Die Antragssteller:innen werden gebeten, diese Bemühungen zu unterstützen, indem sie
- an den Ausschreibungen und Programmen teilnehmen und
- über die vertrauliche Weiterleitung der zugesandten Feedbacks und Gutachten an das ZHD zur Erhöhung der gesamten Prozessqualität beitragen.